Gelbe Rundumleuchte

07.04.2022 23:45
avatar  KubiFan
#1
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Gelbe Rundumleuchte

Ich hatte vor, auf meinen kleinen B7001 eine Rundumleuchte zu montieren, sähe doch Schmuck aus. Doch bin ich beim lesen der einschlägigen Bestimmungen dazu ins straucheln geraten.
Es steht doch tatsächlich geschrieben, daß eine gelbe Rundumleuchte so ohne weiteres generell nicht gestattet ist. Es muß dafür nach § 52 StVZO durch die Behörde bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Genehmigung erteilt werden. War doch sehr überrascht, denn in der Praxis fahren mehr als die Hälfte aller Zugmaschinen mit solch einem Ding auf dem Dach herum. Ob sie alle eine Sondergenehmigung besitzen?
Jetzt habe ich mir solch ein Ding bereits zugelegt, alledings nicht für eine feste Montage, sondern mit Magnetfuß. Diese Leuchte kann ich auch „umprogrammieren“, so daß sie nicht rundum leuchtet, sondern auch ein Blinklicht abgibt. Dazu lese ich weiter in der StVO § 38, Abs. 3, daß das gelbe Blinklicht unter anderem an Arbeits- oder Unfallstellen oder vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen warnen darf. Zu letzteren gehört auch mein B7001. Mal davon abgesehen, hätte ich ohnehin nicht vor, zum Spaß auf der Straße mit dem Blinklicht zu fahren. Ich dachte eher an den Einsatz beim rangieren zur Grundstückseinfahrt vom öffentlichen Verkehrsraum oder gleiches z.B. bein Schneeschieben.
Kann ich meine Idee in die Praxis umsetzen, oder hat jemand einen abweichenden Hinweis?

Gruß
KubiFan


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08.04.2022 11:17
avatar  Kubota
#2
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Admin

Moin 🙋‍♂️

Zitat von KubiFan im Beitrag #1
Es steht doch tatsächlich geschrieben, daß eine gelbe Rundumleuchte so ohne weiteres generell nicht gestattet ist. Es muß dafür nach § 52 StVZO durch die Behörde bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Genehmigung erteilt werden.


Genau so ist das. Ich meine sogar, das die Genehmigung/Erlaubnis auch im KFZ-Schein eintragen wird. Wie dir das schon richtig aufgefallen ist, sind viele "kleine" Schlepper mit einer (oder meist sogar zwei) Panikbeleuchtungen nachgerüstet worden.
Wenn diese nicht genehmigt ist, dann macht man sich strafbar, wenn die „Rennleitung“ dich damit anhält und die Panikbeleuchtung in Funktion ist.
Es liegt aber auch an der Polizeibesatzung, ob diese über die Nutzung hinwegsehen oder dich anhalten und dir entweder ein DU DU DU aussprechen oder ein Bußgeld in die Hand drücken..

Ich persönlich halte es für wichtig, wenn man z.B. am Straßenrand steht um damit auf eine Gefahrensituation hinweißt. Der Nachteil ist dann aber auch, das viele Autofahrer auf den Einsatz einer Rundumleuchte nicht mehr reagieren, weil viele diese Panikbeleuchtung wegen allem möglichen einsetzen.
Das erkenne ich daran, das wenn ich mit eingeschalteter Panikbeleuchtung am Schlepper und angebauter 3,30m Scheibenegge über die Hauptstrassen fahre oder dir (als PKW-Fahrer) jemand mit Überbreite entgegenkommt. Vorausfahrende Autofahrer bremsen dann nicht mehr ab... Das war früher anders, wo nur Mähdrescher oder Schwertransporte diese eingesetzt haben.

Zitat von KubiFan im Beitrag #1
......Ich dachte eher an den Einsatz beim rangieren zur Grundstückseinfahrt vom öffentlichen Verkehrsraum oder gleiches z.B. bein Schneeschieben.
Kann ich meine Idee in die Praxis umsetzen.....


Kann man machen, aber dann auf eigenes "Risiko". Sollte die Rennleitung dann in dem Moment vorbeikommen und dich anhalten, dann kann du ggf. mit einem Bußgeld rechnen, wenn diese (Rundumleuchte) ohne Genehmigung im öffentlichen Strassenverkehr eingesetzt wird.

Das ist meine Meinung zu dem Thema....

LG, Alfred


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08.04.2022 18:49
avatar  KubiFan
#3
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Danke Alfred,

genau das waren meine geheimen Befürchtungen.
Ich möchte trotzdem noch einmal intervinieren. Du sprichst durchweg immer nur von der „Rundumleuchte“ und „Panikbeleuchtung".
Mein Hintergedanke war dabei bewußt, das Bauteil Rundumleuchte als Blinkleuchte umzufunktionieren. Jetzt sollte nach den Worten des § 38, Abs. 3 StVO einer Benutzung offiziell nichts mehr im Wege stehen. Es entsteht ja jetzt die Frage, gilt es oder eben nicht?
Im § 52 StVZO lese ich immer nur mit "ausgerüstete" Zusatzeinrichtungen, das heißt für mich, fest angebaute (mit dem Fahrzeug verbundene) Teile. Wie sieht es dagegen mit „abnehmbar" aus?
Letztendlich sollte es doch egal sein, ob ich die Gefahrenblinkleuchte auf dem Dach der Zugmaschine oder auf der Straße hinter dieser abstelle.

LG, KubiFan


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08.04.2022 19:55
avatar  simanu1
#4
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Hallo zusammen,

bei der Rundumleuchte oder Blitzleuchte gehen die Meinungen weit auseinander. Die Einen lieben sie und die Anderen belächeln sie. Diese legal zu betreiben birgt sicherlich einige Hürden, allerdings ist mir kein Fall bekannt wo die Benutzung geahndet wurde.

Meine persönliche Meinung ist, dass diese ihre Daseinsberechtigung haben, sofern sie mit Bedacht benutzt werden. Deshalb habe ich auch eine montiert und benutze sie z.B. beim Altpapier sammeln mit den Vereinen, beim Holz rücken an Waldwegen oder wenn ich sonst auf mich aufmerksam machen möchte um eine Gefahrensituation evtl. abzuwenden. Ich denke dass hier die Rennleitung keine Einwände hat.

Wenn diese allerdings, so wie Alfred es angesprochen hat, bei jedem Sch.... eingeschaltet wird, macht man sich schon irgendwie lächerlich und es macht auch nicht wirklich Sinn.

Gruß
Alois


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19.04.2022 00:47
avatar  FUKTOR
#5
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Hallo zusammen
ICH hatte noch einen Lichtbalken rumstehen ca. 1m Breit oder 1,20m mit 2 RKL jeweils 1 an den Aussenseiten und einem beleuchtbarem Mittelteil (gesondert zuschaltbar) wo einmal Achtung Schwertransport geschrieben stand.
Ich habe es wieder neu verkabelt und hergerichtet und nun prangt es oben auf meinem Kubota.
Mal sehen wie lange es da bleiben kann und was für Erfahrungen ich mit der " Rennleitung" so mache. Mehr wie abbauen und ein Busgeld wird schon nicht passieren, aber wenigstens zur Ausstellung mitte Mai will ich damit noch ein besseres Aussehen erziehlen.
Logisch hab ich das Teil schon im dunklen getestet......und es ist umwerfend.
Mein bisheriges Resümee: sieht geil aus, egal ob an oder aus, aber ich fürchte es ist doch etwas übertrieben für den täglichen Gebrauch.
Wenn ich es schaffe hier Bilder von meinem Smartphone reinzubekommen dann werde ich euch das Teil mal zeigen


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19.04.2022 07:49
avatar  Kubota
#6
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Admin

Zitat von KubiFan im Beitrag #3
Im § 52 StVZO lese ich immer nur mit "ausgerüstete" Zusatzeinrichtungen, das heißt für mich, fest angebaute (mit dem Fahrzeug verbundene) Teile. Wie sieht es dagegen mit „abnehmbar" aus?


Moin 🙋‍♂️

So sieht bei mir mit original Halterung aus, die man runter drehen kann. Und wenn ich so zu den Händlern fahre und mir die neusten Schlepper ansehe, dann sind die Aufnahmen für die Rundumleuchte schon bei Neuauslieferung fest vormontiert...


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21.04.2022 11:26 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2022 11:27)
avatar  FUKTOR
#7
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Bilder Test


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21.04.2022 23:03 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2022 14:17)
avatar  FUKTOR
#8
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Letzter Versuch ☹️


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22.04.2022 14:27 (zuletzt bearbeitet: 22.04.2022 14:33)
avatar  Kubota
#9
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Admin

Zitat von FUKTOR im Beitrag #8
Letzter Versuch ☹️[[File:14667406-70F1-4867-84E1-138FC53100A7.jpeg|none|auto]][[File:14667406-70F1-4867-84E1-138FC53100A7.jpeg|none|auto]][[File:14667406-70F1-4867-84E1-138FC53100A7.jpeg|none|auto]]


Moin
Hat ja geklappt.... 💪👌 Leider ist das ein Bild bei Dunkelheit, wo man schlecht was erkennen kann. Eine Tagaufnahme wäre auch nicht schlecht.

Hinweis bezügl. eingefügter Bilder in Beiträgen:
Das die Bilder in der Vollbildansicht leicht gedreht sind, liegt am Ausgabebild und den dazugehörigen EXIF-Daten. Es kann sein, das beim Aufnehmen des Bild das Handy leicht gekippt wurde und das Bild dann gekippt aufgenommen wurde.. Da kann ich leider von der Forumsoftware her nichts ändern. Im Support ist dieses "Problem" schon mehrfach angesprochen wurden, wo es leider bis jetzt keine richtige Lösung gibt. Sobald eine brauchbare Lösung vorliegt um Bilder in der Vollbildansicht zu drehen, werde ich dies in das Forumsystem einfügen. Ich da schon mit einem IT-Profi in Kontakt, der mit -wenn es machbar ist- einen HMTL-Befehl erstellt, was aber nicht einfach ist, da ich gewisse Vorgaben des Forenanbieters einhalten muss.
Wer Fragen zum Bilder in Beiträge einfügen oder sonst eine Frage hat , der kann dazu gern hier einen Beitrag oder Frage stellen, oder mich per PN @Kubota anschreiben.
Ich kann nur helfen, wenn ich weiß, wo es bei euch im Forum hakt... 😉

Lieben Gruß
Alfred


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23.04.2022 18:03
avatar  FUKTOR
#10
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hi Alfred, werde ich nachreichen, aber nur wenn du diese Fehlpostings löschen würdest ☺️☺️😉😉


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23.04.2022 19:45
avatar  FUKTOR
#11
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Mal von oben…


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23.04.2022 22:18
avatar  Kubota
#12
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Admin

Is schon ein lecker Trecker...

Hast du die Felgen nachträglich selbst in schwarz lackiert oder lackieren lassen. Was für eine Bereifungsgröße hat du vorn und hinten drauf ?


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24.04.2022 03:05
avatar  FUKTOR
#13
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Die Felgen sind in Original Grau von Kubota geliefert worden.


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24.04.2022 03:33
avatar  FUKTOR
#14
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Vorne : 500 X 45 R 22,5 BKT RIDEMAX
Hinten: 650 X 55 R 26,5 BKT RIDEMAX
Laut Kubota besitze ich den einzigen Traktor Deutschlands mit dieser Rad/Reifen Kombination

Beste Grüsse vom Fuktor


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27.04.2022 20:13
#15
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also wie ich weis müssen die leuchten vom Tüv eingetragen werden....


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