02.02.2023 13:45von
KubiFan
Frage
02.02.2023 19:02von
CCD
Antwort
Das Thema ist geschlossen
Sie haben keine Rechte zu antworten
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Jetzt registrieren!
Hallo Christoph,
02.02. 21:21 KubiFanvielen Dank für Deinen Beitrag.
Mir geht es in erster Linie nicht um das grüne Nummernschild am Kubota, dort bevorzuge ich ohnehin das schwarze. Unsere Kleintraktoren sind ja nicht die teuersten bei der Steuer, aber man behält die Unabhängigkeit auf der Straße. Mir ginge es dabei eher um gewisse Anhänger oder anzuhängende Geräte. Dort könnten schon einige Kosten auflaufen, wie Zulassung, Steuern, Haftpflicht, TÜV/DEKRA usw.
Ich habe momentan noch 3,32 ha Acker- und Wiesenland an die Landwirtschaft verpachtet.
Deren Pacht habe ich nicht verlängert, sie läuft am Jahresende aus. Die Ackerflächen werde ich privat weiterverpachten und das Grünland selbst bearbeiten. Bis jetzt hat die Landwirtschaft diese Kosten getragen, immerhin 288,30 €/a, das ist kein Pappenstiel.
Ich war jetzt der Meinung, mit meinen zukünftigen Beiträgen an die „Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft" mir einige Privilegien erkaufen zu können.
Im Netz habe ich dazu beispielsweise diese Textpassagen gefunden:
„Ein Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt bereits dann vor, wenn planmäßig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit z.B. Feldbestellung, Viehversorgung oder das Abmähen von Grünland stattfinden - auch auf Hobbyflächen. Eine Befreiung sei aber auf Antrag möglich, wenn die Fläche kleiner ist als 0,25 ha (Az.: L 5 U 69/1).
Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Unternehmern eines land- oder fortwirtschaftlichen Unternehmens gilt: Der Begriff des Unternehmens ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mit der allgemeinen Bedeutung eines Wirtschaftsunternehmens gleichzusetzen. Daher können Eigentümer und Pächter von Privatgrundstücken (bspw. Wiesen- oder Waldgrundstücken) ein versicherungspflichtiges Unternehmen im Sinne der landwirtschaftlichen Unfallversicherung betreiben. Davon sind Haus- und Ziergärten sowie Kleingärten in der Regel ausgenommen".
Diesen Inhalt kann man jetzt sicherlich auf verschiedenste Weise definieren.
Um hierbei etwas zu erreichen, müßte ich mich dann ohnehin sputen, denn unser aktueller Landwirtschaftsminister hat nämlich vor, das grüne Nummernschildsystem generell abzuschaffen. Dies gelte in der EU wohl als einzigstes in Deutschland und könnte dem Staat immerhin um die 12 Milliarden Euro bescheren.
KubiFan
Das wird das Problem sein.
Nur weil du die Beiträge zahlst hast du noch kein landwirtschaftliches Unternehmen. Diese brauchst du aber wahrscheinlich um Privilegien nutzen zu können, war zumindest bei uns so.
Bei uns ging das vor einigen Jahren um den Bau eines Gewächshaus im privaten Garten (Innenbereich). Aufgrund der Größe brauchten wir bei privater Nutzung eine Baugenehmigung und alles was sich daraus ergibt. Bei landwirtschaftlicher Nutzung hätten wir das ohne den ganzen Zirkus einfach aufstellen dürfen.
Dafür hätten wir aber erst einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen müssen, mit allem was dazu gehört (Papierkram, Gewinnerzielungsabsicht usw.).
Letztendlich haben wir den Weg der Baugenehmigung gewählt, die Bürokratie dahinter (Architekt, Statiker, Vermesser, Bauleiter) hat ungefähr nochmal soviel gekostet wie das Gewächshaus selbst.
Es kann aber sein, dass das bei Anhängern schon wieder anderst aussieht. Damit kenn ich mich im Detail nicht aus, ich hänge nur den privaten PKW-Anhänger an den Traktor. 03.02. 08:08 CCD
Moin.
03.02. 22:56 KubotaIch kann dir zu dem Thema nur folgendes Raten:
Du kannst dich dazu am besten mal an das örtliche Landvolk oder einen (oder deinen) Steuerberater wenden.
Die können dich da genauer beraten und dir die Antworten geben, die du suchst.
Was ist ich bei deiner Antwort nicht verstehen kann ist, das du deinen Schlepper mit schwarzen Kennzeichen fahren willst, du dir aber Gedanken um zusätzliche Kosten machst, was Anbaugeräte anbelangt.
Fakt ist: Wenn dir grüne KFZ-Kennzeichen zustehen, dann nimm diese doch auch an, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Hier ein Link zum Thema Grüne KFZ-Kennzeichen in der Landwirtschaft: https://beratung.de/recht/ratgeber/gruen...es-gruen_fnqcgl
Halte uns auf dem Laufenden, was das Thema anbelangt, was man dir von richtiger Stelle gesagt hat.
LG, Alfred
Hallo Christoph,
04.02. 02:48 KubiFanHallo Alfred,
Auch hier Dank für Eure Beiträge.
Das Thema LoF und grünes Nummernschild hatte ich bereits in früheren Beiträgen erörtert. Nur zur Wiederholung, mit dem grünen Nummernschild kann ich am Sonntag keinen Ausflug machen, aber einen LoF-Status mit schwarz trotzdem eingehen.
Wie ich hierbei erläutert hatte, ergeben sich für mich ab dem nächsten Jahr neue Grundstückszustände mit anderen Verpflichtungen. Deshalb bin ich auf der Suche nach möglichen privaten Vorteilen, sozusagen nach möglichen Strohhalmen.
Ich möchte daher noch kurz einwerfen, daß ich aus einer Zeit und Gegend stamme, wo einem diesbezüglich wesentlich größere Freiheiten offenstanden und man sich mit Sicherheit freier bewegen konnte. Nur die Möglichkeiten waren eben begrenzter.
Für normale Transporte nutze ich ebenfalls meinen PkW-Anhänger. Für diesen zahle ich ohnehin die normalen Steuern und Haftpflicht. Ich hätte weiter vor für drei weitere Anhänger mir von der DEKRA eine BE erstellen zu lassen. Bei schwarz wären dies ein ganz schöner Stapel an Kosten, auch in Folge.
Deshalb vielleicht auch manchmal meine eigenartigen Fragestellungen, ich bin in diesen Belangen beruflich garnicht vorbelastet, ich betreibe dies nur als reines Hobby. Deshalb habe ich immer Hoffnung, daß in dieser Runde Jemand professioneller unterwegs ist.
Auch ich war im früheren Leben leider nur Elektroingenieur.
Gruß
KubiFan
Hallo KubiFan
04.02. 04:12 KubotaDas hat ja nichts mit deinem früheren Beruf zu tun... 😏
Das, was Du suchst (so habe ich den Eindruck und ist nicht böse gemeint), ist/sind die Lücke(n) im Paragrafen... 😎
Wie ich oben schon erwähnt habe (und ich deinen damaligen Beitrag noch im Hinterkopf habe), kannst du dir nur Hilfe bei Profis holen. Ich denke nicht, das dir hier jemand eine rechtsverbindliche genaue Aussage machen kann. Diese bekommst du bei der Landwirtschaftskammer / Landvolk / Steuerberater oder eventuell auch bei der Zulassungsstelle deiner Gemeinde / Kreisverwaltung.
Hier nochmal ein paar Seiten zum Einlesen und Gedanken machen:
↪ https://www.agrarheute.com/technik/trakt...r-ziehen-579380
↪ https://www.gutschild.de/ratgeber-gruenes-kennzeichen/
LG, Alfred
Hallo Alfred,
04.02. 07:49 KubiFanalles o.k.
Du hast mich „durchschaut“, ich bin tatsächlich auf der Suche nach Schlupflöchern.
Genau aus diesem Grund möchte ich mich im Vorfeld doch schon etwas tiefgründiger informieren. Wenn ich inhaltlich unvorbereitet zum Amt gehe und dort meine Fragen formuliere, dann muß ich damit rechnen, ebenfalls durchschaut zu werden und sofort auf Ablehnung stoße. Wem gefällt schon von Jemandem ausgetrickst zu werden, wofür er eine Lanze bricht. Deine genannten Links finde ich hochinteressant. Auch dort solche Fragestellungen wie z. B. wie Jemand seinen privatzugelegten Kirovez (K 700) mit der Fahrerlaubnis „T“ oder „C1E“ fahren darf, indem er diesen an einen LoF-Betrieb verleiht und dann bei Ihm im Auftrag fährt. Hier wird etwas ermöglicht, was sonst unmöglich wäre.
Eben soetwas machen derartige Diskussionsrunden so richtig Spaß, die soliden Themen natürlich nicht zu vergessen.
KubiFan