Fahrerlaubnis

12.01.2022 21:01
avatar  KubiFan
#1
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Hallo

Als Neuling in dieser Runde möchte ich auch gleich meine erste Frage loswerden. Vielleicht wurde mit diesem Thema schon einmal Jemand konfrontiert:

In meiner Zulassung steht im Feld 5. „LOF.ZUGM.Ackerschlepper“.
Ich fahre mit schwarzem Nummernschild. Ich nutze ihn lediglich privat als Hoftraktor und betreibe keine Erwerbslandwirtschaft.
Mein Enkel steht mit knapp 17 Jahren kurz vor der Führerscheinklasse „L“.
Darf er diesen Traktor fahren auf Grund des Zulassungseintrages oder muß dieser in einem LOF-Betrieb, eventuell mit einem grünen Nummernschild, zugelassen sein damit er ihn fahren darf?

Danke im voraus


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13.01.2022 17:00
avatar  Kubota
#2
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Admin

Hallo KubiFan

Zu deiner Frage gibt es hier was zum Nachlesen: Führerschein Klasse L

Ich denke, da wird deine Frage beantwortet.

LG, Alfred


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13.01.2022 20:37
avatar  simanu1
#3
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Hallo Alfred,

super Link, bei dem alles sehr gut beschrieben ist. Eigentlich dachte ich, dass ich in LoF Führerscheinfragen relativ fit bin, wurde beim stöbern aber eines Besseren belehrt.
Mir war z.B. nicht bekannt, dass hinter einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen kein Anhänger mit grünem Kennzeichen betrieben werden darf, wenn es sich hierbei nicht um Land- oder Forstwirtschaftliche Arbeiten handelt. Somit sind die ganzen Hobbybauern bei uns in der Gegend meist nicht ganz legal unterwegs.

Gruß
Alois


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13.01.2022 20:58
avatar  KubiFan
#4
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Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Info. Zugegeben, derartige Texte hatte ich bereits gelesen, aber in diesem Fall war die Erklärung etwas genauer. Ich entnehme hier, daß mein Enkel den kleinen Kubota nur zum Spaß nicht auf der Straßen fahren dürfte. Also sollte ich zum Schein ein landwirtschaftliches Kleingewerbe anmelden und ihn für mich fahren lassen. Dann bleibt aber immer noch die Frage offen, müßte er dann bei mir angestellt oder in Ausbildung sein, um auch diese Bedingung zu erfüllen, oder könnte er als Enkel in den Ferien bei mir fahren? In der schlimmsten Situation dürfte er den Kubi erst mit 18 und der Führerscheinklasse BE, wenn hinten ein Zweiachser dranhängt, fahren. Selbst "T" ginge nicht einmal.
Ich war auch schon in anderen Foren unterwegs, zwar immer nur als Gast, aber die Verwirrung hierzu scheint recht groß zu sein.

Gruß
KubiFan
(Alias J. Primpke)


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14.01.2022 00:05
avatar  Kubota
#5
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Admin

Hallo KubiFan

Das mit auf LoF ummelden ist nicht ganz so einfach und zieht einiges nach sich. Da kannst du dich am besten bei eurer Landwirtschaftskammer / Landvolk erkundigen.
Mit den aktuellen Bestimmungen kenne ich mich leider nicht so aus. Ich weiß noch, das man mal 0,5ha Wiese, Acker oder Waldfläche haben musste, um ein grünes Kennzeichen zu bekommen. Ob das aktuell noch so ist, kann ich leider nicht sagen.

Ein Vorteil bei grünen Kennzeichen ist der, das die Steuern für das Fahrzeug entfallen und ggf. die Versicherungsbeiträge etwas günstiger werden.
Der Nachteil ist, das das Fahrzeug dann nur noch für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden darf. So "Spaßfahrten" zu Oldtimerveranstaltungen sind dann nicht mehr erlaubt....
Was das steuerliche anbelangt, so ändert sich dann auch was in puncto Steuererklärung und Abgabetermin... Eventuell sind auch Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse zu entrichten. Man kann sich da aber auch befreien lassen, was mit zusätzlichem Papierkrieg zu tun hat....
Dann kommt eventuell auch noch die GEZ, die für jedes landwirtschaftlich geführtes Fahrzeug mit Radio Beiträge haben will. Es sei denn du wirst beim Finanzamt als Kleinstlandwirt unter §13a geführt (sofern es dort diese Regelung noch gibt).
Ich weiß noch ganz gut, als die GEZ damals (ich meine das war 2014) eine Vorort-Kontrolle durchgeführt haben. Der erste Gang ging da in die Halle, wo er die Antennen gesehen hat. Da wollte er, dass wir für etliche Jahre die Beiträge für jedes Fahrzeug einzelne nachbezahlen sollten.
Als ich ihm dann mit dem §13a des Finanzamtes kam, da war er ruhig und hat den Zettel zerrissen... Andere (Vollerwerbslandwirte) in der "Nachbarschaft" hatten da an dem Tag weniger Glück. DIE durften damals für etliche Jahre nachzahlen. Einige haben da über 2000 Euro nachgezahlt...

Wie du siehst, ist eine Umstellung auf grüne Kennzeichen nicht ganz so einfach... Aber wie gesagt, das würde ich dir empfehlen, das du dich vorab mit dem Landvolk oder der Landwirtschaftskammer erkundigst, was da genau alles zu beachten und zu beantragen ist.... Eventuell weiß aber auch dein Steuerberater da mehr zu.

LG, Alfred


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14.01.2022 00:26
avatar  KubiFan
#6
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Hallo Alfred,

Danke für Deine umfangreichen Ausführungen.
Möglicherweise habe ich mich ungeschickt ausgedrückt.
Bei dem schwarzen Nummernschild würde ich auf alle Fälle bleiben wollen. Um einen Lof-Status anzumelden, muß dieses nicht zwingend grün sein. Lof heißt ja nicht nur Ackerbau, dort zählt ja vieles mehr dazu. Ich könnte doch ein "Scheinunternehmen" gründen für z.B. kommunale Grünlandpflege. Wenn ich dort auch keine Gewiine erwirtschaften könnte, kann ich steuerlich immerhin eine Verlustabrechnung machen. Bevor dieser Schwindel auffliegen würde, ist mein Enkel bestimmt 18 mit FA-Klasse B(E). Dann ist ohnehin alles gegessen.

Gruß
KubiFan


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14.01.2022 00:44 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2022 00:44)
avatar  Kubota
#7
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Admin

Zitat von KubiFan im Beitrag #6
....Ich könnte doch ein "Scheinunternehmen" gründen für z.B. kommunale Grünlandpflege. Wenn ich dort auch keine Gewiine erwirtschaften könnte, kann ich steuerlich immerhin eine Verlustabrechnung machen. Bevor dieser Schwindel auffliegen würde, ist mein Enkel bestimmt 18 mit FA-Klasse B(E). Dann ist ohnehin alles gegessen.


Mit solchen Aussagen im öffentlichen Forum würde ich aufpassen ! Letztendlich ist es deine Entscheidung was du machst. Nur den Staat (Finanzamt besch....) ist keine gute Idee. Dann warte lieber, bis der Enkel 18 ist und den entsprechenden Führerschein hat. Ist -glaub ich- günstiger für dich


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14.01.2022 00:50
avatar  KubiFan
#8
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Zum Abschluß.
Du hast natürlich Recht, das was ich eventuell vorhätte, würde sich natürlich zu jeder Zeit im rechtlichen Rahmen bewegen.
Da wäre ich schon vorsichtig genug.

Trotzdem Danke!


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15.01.2022 21:50
#9
ja

Du kannst als Landwirt ein LoF Fahrzeug mit grüner Nummer auch zu Nichtlandwirtschaftlichen Zwecken nutzen indem du trotz grüner Nummer Steuern zahlst. z.b. willst du im Oktober zum Oldtimertreffen, eine Mail an das Hauptzollamt und für Oktober werden Steuern eingezogen.
Du bekommst aber eine LoF Zulassung nur mit LoF Betrieb. Das Hauptzollamt will da einiges sehen...zum Schein....wird kaum Möglich sein.
GEZ: ist Geschichte dass man jedes Radio einzeln bezahlen muss. Zum Glück.

Führerschein: Am besten zwei Jahre warten. Ist ja nicht so lange.


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15.01.2022 22:32 (zuletzt bearbeitet: 15.01.2022 22:35)
avatar  KubiFan
#10
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Hallo jagdfreggel,

Danke für den Hinweis.
Ich glaube, das habe ich nicht nötig, ich zahle für schwarz ganze 33,00 € im Jahr.
Mir ist es in dem Fall allemal lieber, meine Freiheit auf der Straße zu behalten.
Mit meinem Lof-Status habe ich mich bereits überzeugen lassen.

Gruß
KubiFan


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