30.04.2022 21:20von KubiFan
Frage
Anhängelast

Was darf ich dranhängen?
Wer kann helfen?

Ich bin noch immer auf der Suche nach einem Bestimmungsverfahren, was ich denn an meinen B7001 dranhängen darf. Man wird in den verschiedensten Dokumentationen fündig, doch keine stimmt mit der nächsten überein. Man findet unzählige Angaben zur Ermittlung von Anhängelasten, doch alle bringen andere Ergebnisse. Selbst Online-Rechner scheinen nicht zu funktionieren. Auf meine Werte bezogen erhalte ich ein bestimmtes Ergebnis. Erhöhe ich jetzt in der Formel versuchsweise den D-Wert der Kupplung, erscheint im Ergebnis sogar eine weitaus kleinere Anhängelast. Momentan besitze ich lediglich als zugelassenen Anhänger meinen Pkw-Anhänger, 750 Kg ungebremst. Wie steht es damit?

Zu meinen B7001:
Zulassungseinträge: „Techn. zulässige Anhängelast“
O1: „gebremst in kg“ = „---„
O2: „ungebremst in kg“ = „---„
Eigengewicht 475 Kg
Zul.Ges.gew. 590 Kg
Bremse nur auf Hinterräder
Kupplung (E2) GRANIT Kugelkupplung K50 (Kombikupp. Bolzen/Kugel)
Stützlast: 120 Kg, D-Wert: 10,3 kN

In der StVZO § 42 (Erläuterung 21) heißt es dazu:
„Nach bisheriger Verfahrensweise werden für Traktoren in der Regel keine Angaben zur zulässigen Anhängelast in den Fahrzeugdokumenten gemacht. ...“

Also muß ich diese Werte selbst bestimmen, die dann einer Kontrolle auch standhalten.

Gruß
KubiFan

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