Gewichtsangaben

15.02.2022 23:12
avatar  KubiFan
#1
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Hallo Freunde der "kleinen" Kubota,

am 19.01.2022 gab ich einen Beitrag zum Besten, in dem ich mich auf die eingetragenen Massen und Gewichte in den Zulassungspapieren meines B7001 bezog.
Nach erneuter Rücksprache mit dem Herrn von der DEKRA ist auch er der Meinung, daß seine ermittelten Werte doch sehr! knapp bemessen sind.
Leider kann er sich auf keine verbindlichen Werte berufen, die bei den kleinen Kubota nicht explizit angegeben sind. Mit den Werksangaben ist es daher so eine Sache, speziell bei den älteren Modellen.

Deshalb meine Frage in die Runde, kann Jemand mit beglaubigten Werten aushelfen, oder kennt Jemand Jemanden, der so etwas besitzt?
Idealsterweise wäre eine Fotografie eines original Werks-Typenschildes oder eine Kopie eines Zulassungsscheines mit Gewichtsangaben, die meinen überlegen sind, sehr hilfreich.
Möglicherweise sind andere TÜV in den alten Bundesländern oder DEKRA in den neuen bereits schon weiter vorgedrungen, was die Ermittlung der Werte betrifft.

Danke im Voraus

KubiFan


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19.02.2022 21:49
avatar  Kubota
#2
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Admin

Hallo KubiFan

Hast du schon mal direkt mit Kubota Kontakt aufgenommen ?? Vielleicht können die dir da weiterhelfen...

Hier geht es zum Kontaktformular: Kontakt mit Kubota Deutschland

Das Kubota-Forum ist noch zu klein und hat leider nicht die Menge an Usern, die dir da weiterhelfen können. Aber vielleicht hast du Glück und einer der Mitleser kann dir helfen.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

LG, Alfred


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24.02.2022 22:27
avatar  KubiFan
#3
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Hallo Alfred und "Interessenten-Runde",

wie gewünscht, gebe ich gerne meine Kontakte zu Kubota Deutschland zum Besten.
Ehrlich gesagt, bin ich doch schon etwas mehr enttäuscht über den Umgang mit Kunden von Kubota.
Ich hätte zumindest nicht erwartet, bei einer technischen Anfrage von einer Empfangsdame am Thresen der Kubotazentrale abgefrühstückt zu werden. Zudem habe ich den Eindruck, Kubota sind seine Kunden soetwas wie "notwendiges Übel", denn man scheint hier mächtig zu "mauern".

Aber seht selbst:

Hallo,

ich habe meinen Kubota B7001 für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
In der Zulassung Teil 1 wurden von der DEKRA aufgrund mangelnder Werte folgende Lasten eingetragen:
G. Leermasse 475 kg
F.1 Gesamtmasse: 590 kg
7.1 Achslast 1 300 kg
7.2 Achslast 2 370 kg
Die Gesamtmasse und die Achslasten erscheinen mir zu niedrig.
Das hieße weiter, 475 kg + mein Körpergewicht ca. 100 kg + angebauter Komfortsitz 26,5 kg - der B7001 ist bereits überlastet und ich dürfte schon nicht mehr auf die Straße.
Können Sie mir verbindliche Werte zu den Gewichten schicken, so daß ich die Entragungen noch einmal korrigieren lassen kann? Zudem habe ich zusätzlich vor, diverse Anbaugeräte anzubauen.

Danke im Voraus!

J. Primpke

Betreff: Ihre Anfrage
Datum: 2022-02-21T10:48:44+0100
Von: "Schmitz, Marion (ext)" <M.Schmitz_ext@kubota.de>
An: "j.primpke@t-online.de" <j.primpke@t-online.de>


Sehr geehrter Herr Primke,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Produkten von Kubota.

Bei dem von Ihnen angefragten Modell handelt es sich um einen sogenannten Grauimport, also eine Maschine, die nicht für den deutschen/europäischen Markt gefertigt wurde. Daher haben wir leider keinerlei Unterlagen über dieses Modell.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards

Marion Schmitz
Externe Mitarbeiterin
Empfang

KUBOTA (Deutschland) GmbH, Senefelderstraße 3-5, 63110 Rodgau
Tel +49 6106 873-171
Registergericht Offenbach am Main, HRB 22396
Geschäftsführung Naoki Shuzenji, Nobushige Ichikawa

Sehr geehrte Frau Schmitz,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die Art der damaligen Importe sind mir sehr wohl bekannt. Ich hatte auch nicht erwartet, eine vorgefertigte Betriebserlaubnis von Ihnen zu erhalten. Diese habe ich mir bereits von der DEKRA selbst erstellen lassen plus erfolgreicher Straßenzulassung. Auf Grund der Tatsache, daß es keine offiziellen Technischen Daten für diese Oldtimer gibt, mußte die DEKRA auf irgendwelche standartisierten Werte aus einer Datenbank für allgemeine Kleintraktoren zurückgreifen. Deshalb mein einziges offenes Problem, die drei Lastangaben.
An dem nachfolgenden Beispiel zeige ich Ihnen, daß verbindliche Angaben existieren. Nur leider beschreibt das Beispiel nicht die Werte für einen B7001, obwohl diese mit Sicherheit identisch sind. Der DEKRA würde eine solche Aussage bereits genügen, indem sie sich auf typbezogene Werte beziehen könnte.

(s. Bildanhang B6100.jpg)

Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß derartige Beispielangaben bei Ihnen existieren.
Ich möchte Kubota keinesfalls unterstellen, selbst in der Vergangenheit bei den sog. Grauimporten derart oberflächlich gehandelt zu haben, daß es keinerlei Technische Daten gibt.

Vielleicht habe ich mit dieser Antwortmail doch noch Erfolg.

M. f. G.

J.Primpke


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25.02.2022 13:11 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2022 13:13)
#4
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Moin KubiFan!

Die Formulierung der Mitarbeiterin von Kubota wirkt leider etwas unglücklich, da gebe ich dir vollkommen Recht!
Man hätte es etwas freundlicher formulieren können, bzw. wenigstens so, dass man das Gefühl hat, einem will geholfen werden..^^

Leider hat Sie aber unterm Strich Recht bzw. nicht die "Befugnis" und somit auch keine Unterlagen, dir zu helfen.
Ich kann dir einmal ein Auszug aus dem offiziellen Statement seitens Kubota Deutschland zu den sogenannten Grauimporten geben.

Wir als Händler haben auch totale Probleme bei Reparaturen oder auch Ersatzteilbesorgungen. Warum das so ist, ist in dem Statement ganz gut formuliert.
Die Ersatzteile bekommt man eigentlich nur, weil sich manche Händler, wie auch wir, sehr intensiv mit den Traktoren und Ihren Ersatzteillisten auseinandergesetzt haben, um ähnliche oder auch baugleiche Teile umzuschlüsseln.

Das ist jetzt vielleicht nicht die Wunschantwort die du dir erhofft hast... ich hoffe aber trotzdem, dass ich dir weiterhelfen konnte! :-)

LG Marlon / HMH

Hier einmal der Auszug aus dem Statement:

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Kubota Maschinen werden ob ihrer Qualität und Zuverlässigkeit im Markt allseits geschätzt. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet unser Service- und Ersatzteildienst (siehe Händlernachweis), auf welchen Sie auch nach dem Kauf einer Gebrauchtmaschine beruhigt zurückgreifen können.

Leider werden immer wieder von unabhängigen Firmen oder Personen, welche weder von Kubota (Deutschland) GmbH autorisiert noch mit Kubota (Deutschland) GmbH in irgendeiner Verbindung stehen, gebrauchte Kubota Maschinen in den Markt gebracht, die speziell für den Einsatz in asiatischen Ländern entwickelt wurden und daher nicht den Erfordernissen des europäischen Marktes entsprechen.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige typische, für den Gebrauch in Deutschland bzw. Europa betreffende Defizite auf, über welche Sie sich beim Kauf einer solchen Maschine vorab im Klaren sein sollten:

§ Die Maschinen entsprechen nicht den in Europa gültigen, zwingenden Sicherheitsvorschriften für Traktoren wie z.B. 2003/37 EG bzw. der EU-Maschinenrichtlinie 98/37 EG.

§ Warnhinweis-Aufkleber fehlen, sind oft nur unzulänglich angebracht, in falscher Sprache oder von anderen Modellen teils mißverständlich übernommen. Sicherheitsrelevante Bauteile wie Sicherheitsbügel (ROPS) fehlen und sind – wo vorhanden – oft ohne Zertifizierung für dieses Maschinen-Modell.

§ Fahrersitze sind weder auf die Gewichte und Größen hiesiger Fahrer einstellbar noch typgeprüft.

§ Eine reguläre TÜV-Abnahme ist nicht möglich. Die Motoren sind nicht Abgas zertifiziert. Bremsen, Beleuchtung etc. entsprechen nicht den einschlägigen Vorschriften zur Straßenverkehrszulassung.

§ Es gibt keine typgeprüften Anhängekupplungen.

§ Die beim Händler-Verkauf vorgeschriebene Betriebsanleitung in deutscher Sprache bezieht sich ggf. nur teilweise auf das vorstehende Modell und entspricht nicht den sicherheitstechnischen Standards der Richtlinie 98/37 EG.

§ 3-Punkt-Aushebungen entsprechen nicht europäischen Normen, gleiches gilt für Zapfwellen, deren Profil und Drehrichtung.

Kubota (Deutschland) GmbH schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden jeglicher Art, hervorgerufen durch solche Maschinen, aus.

Es besteht keine Möglichkeit der Unterstützung bei:

§ der Zulassung zum Straßenverkehr
§ Service / Service Informationen
§ Gewährleistung
§ Ersatzteilen / -listen

Kubota (Deutschland) GmbH, Rodgau, November 2016


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25.02.2022 18:39
avatar  simanu1
#5
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Hallo KubiFan,

es wird dich sicherlich nicht beruhigen, aber mit diesen Problemen bist du nicht allein.

letztes Jahr wollte ich mir zur Pflege meiner Streuobstflächen einen B7000 / B7001 zulegen. Diese werden ja in einschlägigen Plattformen in ansprechendem Zustand und zu verlockenden Preisen angeboten.
Da ich in anderen Foren jedoch über ähnliche und auch andere Probleme, wie z.B. der Ersatzteilversorgung, gelesen habe, bin ich von der Idee schließlich wieder abgekommen und hab mir einen B1181 zugelegt.

Gruß
Alois


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25.02.2022 23:30 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2022 23:37)
avatar  KubiFan
#6
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Hallo in die Runde,

danke für die "Anteilnahmen".
Das es sehr schwer werden wird, war mir schon bekannt, nachdem andere Beiträge im Netz kursierten, daß Zulassungen der alten Kubota B-Typen aussichtslos wären. Es ist dennoch einigen Wenigen gelungen, nach umfangreichen Um- und Anbauten dies hinzubekommen. Sicherlich spielt dabei auch die Bereitschaft des TÜV bzw. der DEKRA eine sehr große Rolle. Der Zulassungsstelle selbst ist dies dann völlig egal.
Aber zurück zu den Hinweisen. Ich hatte auch schon nach einem B 11xx mit Kabine geblinzelt, wäre auch nicht das Problem an sich. Der Hinderungsgrund für mich ist ganz einfach die Tatsache, der Preis lohnt nicht mehr, ich werde in diesem Jahr 70 Jahre alt. Zwanzig Jahre eher und ich hätte sofort zugeschlagen. Meinen B7001 besitze ich nun auch bereits schon 12 Jahre.
Der Grund für die Straßenzulassung ist der, ich muß zwangsläufig ca. 300 m auf öffentlicher Straße fahren, um auf meine abgelegeneren Grundstücke zu kommen. Vor noch 10 Jahren kein so großes Problem, da recht abgelegen und wenig Verkehr.
Aber seit mein Heimatdorf Geierswalde sich zum Touristenmagnet entwickelt hat (Leuchtturm Geierswalde), ist dies kein leichtes Unterfangen mehr. Die Polizei fährt jetzt ca. 3 bis 4 mal täglich Streifen und da möchte man nicht unbedingt erwischt werden.
Deswegen auch das Thema meiner "Gewichtsprobleme". Werde ich angehalten und auf die Plattenwaage gelotst, bin ich die Papiere los oder anderweitig angeleiert.
Mein zuständiger DEKRA-Bearbeiter ist jedenfalls von meinem Projekt recht angetan. Er versucht jetzt seinerseits mit Kollegen seiner Zunft Kontakt aufzunehmen, um anhand anderer Zulassungen von alten B-Typen Referenzwerte zu erhalten. Vielleicht habe ich doch noch Glück.

Grüße in die Runde

KubiFan


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